Altersvorsorge ist notwendig
- In 99 Prozent aller Fälle dient eine Rentenversicherung der persönlichen Vorsorge. Über einen bestimmten Zeitraum wird Geld angespart, das gilt für die private, ebenso wie für die gesetzliche Rentenversicherung und ab einem vorher vereinbarten Stichtag erhält der Begünstigte in regelmäßigen Abständen eine Rente ausgezahlt.
- Private Vorsorgelösungen sehen verschiedene Ausprägungen vor. So ist die Einzahlung der Beiträge über mehrere Jahre um die Möglichkeit ergänzt worden, einen einmaligen Beitrag zu leisten. Die Rentenzahlung selbst kann dann sofort (sofortbeginnende Leibrente gegen Einmalbeitrag) oder zu einem späteren Zeitpunkt (aufgeschobene Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag) beginnen.
- Diese Variante ist sowohl bei einer klassischen Rentenversicherung als auch bei einer sogenannten Rürup-Rente, eine der staatlich geförderten Vorsorgen, möglich.
Rentenversicherungen werden staatlich gefördert
- Neben der bereits erwähnten Rürup-Rente, deren Förderung steuerlicher Natur ist, gibt es noch staatliche Unterstützung bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.
- Während bei Rürup die Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden, erfolgt die Förderung bei Riester durch Zulagen. Diese richten sich nach Familienstand, Anzahl der Kinder und der Voraussetzung, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, angespart werden.
- Wer seine Rentenversicherung über eine Betriebsrente aufbauen möchte, ist gut beraten. Er reduziert sowohl seine Steuerlast als auch seine Sozialabgaben. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden aus dem Bruttoeinkommen entnommen.
- Die Besteuerung der Leistung aus einer Rentenversicherung hängt von der Art ab. Staatliche geförderte Verträge sind in voller Höhe steuerpflichtig, private Rentenversicherungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Eine private Rentenversicherung beinhaltet auch immer ein Kapitalwahlrecht. Da die …
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