Zu den Verwandten ersten Grades zählen nur die eigenen Eltern sowie die eigenen Kinder. Die eigenen Geschwister zählen nicht dazu.
Familienangehörige ersten Grades
Vorrangig gehören die leiblichen Eltern zu den Verwandten ersten Grades, also Mutter und Vater.
- Ist die Mutter zur Geburt des Kindes mit einem Mann verheiratet, so gilt dieser in Deutschland automatisch als Vater. Zumindest so lange, bis es angefochten wird.
- Ist das Kind adoptiert, wird das aufziehende Paar als Adoptiveltern bezeichnet und hat die gleichen Rechte, wie leibliche Eltern. Die rechtliche Verwandtschaft des Kindes zu den leiblichen Eltern hingegen wird aufgehoben.
- Die eigenen leiblichen Kinder, also Ihr Sohn oder Ihre Tochter, zählen ebenfalls zu den Verwandten ersten Grades. Dies gilt auch für Ihre Adoptivkinder.
- Bei einer Patchworkfamilie kann Ihr Partner Ihr Kind adoptieren. Dies bezeichnet man als Stiefkindadoption.
Der Onkel Ihres Vaters - in welchem Verhältnis stehen Sie zu der Person? …
Andere Verwandte und ihre Grade
- Geschwister, also Ihre Schwestern und Brüder, zählen zu den Verwandten zweiten Grades. Auch ihre Großeltern und Ihre Enkel zählen dazu.
- Tanten und Onkel, also die Geschwister Ihrer eigenen Eltern gelten als Verwandte dritten Grades. Außerdem gehören auch Nichten/Neffen, die Urgroßeltern und die Urenkel in diesen Verwandtschaftsgrad.
- Ihre Cousins und Cousinen, also die Kinder Ihrer Tanten und Onkel, sind mit Ihnen vierten Grades verwandt.
- Kompliziert wird es, wenn Sie den Verwandtschaftsgrad von jemandem wissen wollen, der ein Nachkomme Ihrer Urgroßtante ist. Der Urenkel Ihrer Urgroßtante zum Beispiel ist Ihr Cousin dritten Grades und steht zu Ihnen im achten Verwandtschaftsgrad.
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