Was Sie benötigen:
- Eigenkapital
- Finanzierung
Ehepartner sind normalerweise gemeinsam Eigentümer ihres Wohnhauses und als solche im Grundbuch eingetragen. Kein Partner kann ohne den Anderen das Haus verkaufen oder belasten. Bei einer Scheidung stellt sich die Frage, ob Sie dem Ehepartner die Auszahlung vorschlagen oder das Haus verkaufen sollen.
Auszahlung erfordert eine Ersatzfinanzierung
- Eine Auszahlung setzt voraus, dass Sie sich finanziell in der Lage sehen, die Finanzierung bei Ihrer Bank vollständig zu übernehmen.
- Im Regelfall werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner Darlehensnehmer sein. Die Bank wird Ihren Ehepartner nur dann aus dem Darlehensvertrag entlassen und auf ihn als Schuldner verzichten, wenn Ihre Einkommensverhältnisse auch nach der Scheidung so gut sind, dass die Bank kein Risiko sieht, und Ihnen die Finanzierung des Teils Ihres Ehepartners ermöglicht.
Scheidung entlastet nicht vom Kapitaldienst
- Reicht Ihr Einkommen nicht aus, die Finanzierung zu bewerkstelligen, wird die Bank Ihren Ehepartner nicht aus dem Finanzierungsvertrag entlassen. Sie können Ihren Ehepartner dann allenfalls im Innenverhältnis von der Zahlung des Kapitaldienstes freistellen. Im Ernstfall kann ihn die Bank dann dennoch in Anspruch nehmen.
- Beachten Sie, dass die Bank das Recht hat, das Darlehen zu kündigen, wenn sich infolge der Scheidung Ihre Einkommensverhältnisse so sehr verschlechtern, dass der Kapitaldienst gefährdet erscheint.
- Ferner müssen Sie sich überlegen, ob Sie für das Haus auch weiterhin Verwendung haben und es möglicherweise für Sie alleine zu groß ist.
- Problematisch kann werden, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner über den Verkehrswert des Hauses einigen müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Verkehrswert über den Belastungen liegt und Ihr Ehepartner selbst eigenes Geld in das Haus investiert hat. Gegebenenfalls müssen Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert des Hauses beauftragen.
Aus der Traum! Sie planen die Scheidung. Dann müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse …
Ihr Haus kann teilungsversteigert werden
- Kommt keine Einigung zustande, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als das Haus zu verkaufen. Dann ist zu berücksichtigen, ob Sie tatsächlich den Kauferlös realisieren können, den Sie brauchen, um die Belastungen abzulösen oder Ihr eingesetztes Eigenkapital wieder herauszubekommen.
- Beachten Sie, dass Ihr Ehepartner anlässlich einer Scheidung und im Fall der Einigung über die Auszahlung oder den Verkauf auch die Teilungsversteigerung des Hauses beim Amtsgericht beantragen kann.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?