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- Vertrag
Gebrauchtwagengarantie - worauf Sie unbedingt achten sollten
- Ist die Herstellergarantie des Gebrauchtwagens bereits abgelaufen und auch eine Verlängerung nicht mehr möglich, so besteht immer noch eine Chance auf die gesetzliche Händlergewährleistung. Die Händlergewährleistung ist für ein Jahr gültig. Der Anspruch muss dem Händler gegenüber spätestens sechs Monate nach dem Kauf angezeigt werden.
- Dabei muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Schaden oder Mangel am Fahrzeug schon beim Kauf vorlag. Die Sach- und Rechtslage ist in diesen Fällen also nicht ganz einfach.
- Schließen Sei daher, auch bei preiswerten Gebrauchtwagen, einen regelgerechten Vertrag inklusive Gebrauchtwagengarantie ab.
- Auch beim Autokauf von Privatpersonen sollten Sie sich unbedingt ausreichend absichern. Eine gute Möglichkeit bietet Ihnen dazu der ADAC und das auch, wenn Sie kein Mitglied sind. Hier erhalten Sie eine Gebrauchtwagengarantie für ein Jahr. Die Kosten dafür belaufen sich auf circa 190 Euro.
- Doch vor dem Abschluss der Versicherung wird das Fahrzeug von einer ADAC Partnerwerkstatt auf eventuelle Mängel überprüft. Darüber hinaus können je nach Anbieter auch weitere Bedingungen erforderlich werden, um die Gebrauchtwagengarantie zu erhalten.
- Daher sollten Sie bereits vor dem Kauf eines Gebrauchtwagen verschiedene Möglichkeiten zu Ihrer Absicherung in Betracht ziehen, prüfen und miteinander vergleichen.
Auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrzeug besteht oftmals auch die Möglichkeit, …
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs sollten Sie grundsätzlich einige Kriterien beachten. Dazu gehören zum Beispiel ein lückenloses Scheckheft sowie eine gültige Gebrauchtwagengarantie. Überprüfen Sie das Auto auf erkennbare Schäden, Lackierarbeiten können auf einen Unfallschaden hinweisen. Im Idealfall lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf von einer zugelassenen Prüfstelle untersuchen.
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