Was Sie benötigen:
- Gebäude unter Denkmalschutz
Wer sich auf das Abenteuer ein denkmalgeschütztes Gebäude zu erwerben eingelassen hat, der muss natürlich bei notwendigen Sanierungen einige rechtliche Vorschriften beachten. Aber schon der Schönheit dieser Gebäude zuliebe lassen sich viele Erwerber auf einige bürokratische Hürden ein. Vom Denkmalschutz Zuschüsse zu holen, kann auch sehr verlockend sein.
Renovierung denkmalgeschützter Gebäude - hier sind Zuschüsse möglich
- Sie sollten natürlich wissen, dass alle Maßnahmen die schützenswerte Bestandteile, das Erscheinungsbild oder die Substanz des Gebäudes betreffen, genehmigungspflichtig sind.
- Bevor Sie also eine Sanierungsmaßnahme in Angriff nehmen, müssen Sie dies mit der Denkmalschutzbehörde besprechen.
- Zuschüsse gibt es aber nur für Arbeiten, die an denkmalgeschützten Teilen des Gebäudes durchgeführt werden.
- Sie müssen weiterhin bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch auf solche Fördergelder gibt. Sie sind hier also auf das Wohlwollen der Beamten angewiesen.
- Sie sollten deshalb nur Fördergelder beantragen, wenn die Kosten über das übliche Maß an Erhaltungskosten hinausgehen.
- Es gibt auch die Möglichkeit, dass Gemeinden oder Kreise solche Zuschüsse zur Verfügung stellen. Hier müssen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen.
- Auch die steuerlichen Vergünstigungen durch eine Sanierung zum Beispiel sollten nicht außer Acht gelassen werden. Bei Eigennutzung können 90 Prozent der Kosten und bei anschließender Vermietung 100 Prozent der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung des Denkmalschutzes Sie erhalten, wenn die Maßnahme vorher mit der Behörde abgestimmt wurde.
Denkmalschutz ist eine aufwändige Angelegenheit. Da der Staat an der Erhaltung alter …
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