Was Sie benötigen:
- Briefpapier
- Briefumschlag
- Briefmarke oder Computer und
- Mailadresse und Internetanschluß
So beantragen Sie eine Ratenzahlung für Bußgeld
- Wenden Sie sich umgehend per E-Mail oder per Brief an die zuständige Stelle, an die Sie das Bußgeld zahlen müssen. Je schneller Sie sich mit ihrer Bitte an die zuständige Stelle wenden, um so wohlwollender wird ihr Antrag geprüft. Mahnungen und Zahlungserinnerungen erhöhen nur die Kosten, die Ihnen so wie so schon entstanden sind in unnötigem Maße.
- Achten Sie darauf sowohl bei einer E-mail, als auch bei einem traditionellem Brief immer alle Geschäftszeichen und Aktenzeichen mit anzugeben. Nur so ist gesichert, dass Ihr Schreiben auch an der richtigen Stelle ankommt und dort bearbeitet werden kann. Kann Ihr Schreiben in der Zentrale nicht richtig zugeordnet werden, gilt das genau so, als hätten Sie auf die Aufforderung der Behörde nicht reagiert.
- Erklären Sie kurz ihre wirtschaftliche Lage und das Sie selbstverständlich willens sind zu zahlen.
- Schlagen Sie dem Sachbearbeiter eine monatliche Rate vor die Sie abtragen können ohne in größere Schwierigkeiten zu geraten.
- Bedenken Sie dabei auch Eventualitäten für die Sie ein kleines Polster zurück behalten sollten.
- Schlagen Sie die monatlichen Ratenzahlungen lieber etwas niedriger an als zu hoch. Ein Ratenzahlungsverzug erhöht automatisch die Kosten die auf Sie zu kommen, da die Sachbearbeiter Sie anschreiben müssen. Kosten für solche Anschreiben gehen immer zu Ihren Lasten.
- Eine Faustregel für Ratenzahlungen ist bei Kleinbeträgen unter fünfhundert Euro immer eine Ratenzahlungslaufzeit von zehn Monaten. In dem Fall von einem Bußgeld in Höhe von fünfhundert Euro als eine monatliche Ratenzahlung von fünfzig Euro. Darüber und darunter können die Ratenzahlungen aber frei verhandelt werden.
- Mehr als sechsunddreißig Monatsraten werden aber nur in sehr seltenen Fällen toleriert. Die Mindestrate von fünf Euro sollte in jedem Fall angeboten werden. Wenn Sie eine Ratenzahlung anbieten und bereit sind fünf Euro im Monat ab zu tragen, dann darf das Bußgeld nicht höher als einhundertachtzig Euro sein.
Was tun, wenn Sie die monatliche Raten nicht zahlen können? Werfen Sie nicht die …
Reagieren Sie immer auf alle Schreiben der Behörde bezüglich ihres Bußgeldes zeitnah!
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